RMV und SPNV-Nord beauftragen VIAS Rail GmbH mit Betrieb der Linie RE 19 / Fahrplanangebot entlang des Rheins wird ausgeweitet / neue Züge
Nach Ausschreibung von Rhein-Main-Verkehrsverbund und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord wird das Verkehrsunternehmen VIAS Rail GmbH (VIAS) die künftige RegionalExpress-Linie RE 19 betreiben. Die neue zusätzliche RE-Verbindung wird ab Dezember 2025 alle zwei Stunden rechtsrheinisch zwischen Koblenz und Frankfurt unterwegs sein und die bestehende Linie RB10 ergänzen, die an allen Bahnhöfen hält und bereits seit 2010 von VIAS betrieben wird. Einzelne Fahrten starten bereits in Kobern-Gondorf an der Mosel.
Erfolgreiche RE 9 wird durch RE 19 abgelöst
Der RE 19 fährt täglich und löst die erfolgreiche, bisher nur zwischen Eltville und Frankfurt und nur in der Hauptverkehrszeit fahrende Linie RE 9 ab. Der RE 19 hält zwischen Koblenz und Eltville in Niederlahnstein, Braubach, Kamp-Bornhofen, St. Goarshausen, Lorch, Assmannshausen, Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel. Wie der bisherige RE 9 wird der RE 19 den Wiesbadener Hauptbahnhof nicht bedienen, sondern den direkten Weg zwischen Biebrich und Mainz-Kastel befahren. Dadurch ergibt sich gegenüber der RB10 ein Fahrzeitgewinn von rund einer Viertelstunde nach und von Frankfurt. In Wiesbaden-Biebrich besteht die Möglichkeit, zur RB 10 umzusteigen, wodurch auch die vom RE nicht bedienten Orte von einer schnelleren Verbindung nach und von Frankfurt profitieren.
„Die neue RE-Linie steht beispielhaft für Angebotsausweitungen, die Bahnfahren attraktiver machen, und damit für die Mobilitätswende“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Gerne würden wir im RMV-Gebiet weitere solche Verbesserungen umsetzen, wenn dafür die nötige Finanzierung bereitsteht.“
„Zusammen mit dem linksrheinischen angebotenen RE 2 ist ab Dezember 2025 jede Stunde ein RE zwischen Koblenz und Frankfurt unterwegs. Mit dem RE 19 bieten wir nicht nur Pendlerinnen und Pendlern, sondern vor allem auch im Ausflugsverkehr mehr Verbindungen und mehr Platz“, so Thorsten Müller, Verbandsdirektor SPNV-Nord.
„Wir sind seit 2010 mit viel Herzblut Betreiberin der RB 10 entlang des wunderschönen Rheingaus. Nach dem Gewinn des Anschlussvertrags ab Dezember 2023 war es für uns daher ein klares Ziel, ab Dezember 2025 auch die neue RE 19 betreiben zu dürfen. Wir freuen uns natürlich auch sehr für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir den Nahverkehr auf der rechten Rheinstrecke weiter ausbauen dürfen“, so Franz Reh, VIAS-Geschäftsführer.
Ausweitung des Fahrplans in zwei Stufen
Der RE 19 verkehrt im stündlichen Wechsel zum linksrheinischen RE2 (Koblenz – Mainz – Frankfurt). In Koblenz Hbf bietet der RE 19 schnelle Anschlüsse von/nach Trier, Saarbrücken, Luxemburg, Bonn, Köln, Limburg sowie zum Fernverkehr von/nach Norddeutschland.
Die RE19 wird am Wochenende sechs Mal je Richtung zwischen Koblenz und Frankfurt unterwegs sein. Montags bis freitags kommt ein siebtes Fahrtenpaar hinzu. Zu den Hauptverkehrszeiten bleiben die weiteren RE-Fahrten zwischen Frankfurt und Eltville (aktuell als RE 9) bestehen. Bereits zwei Jahre vor dem Start des RE 19 wird der Fahrplan der RB 10 ausgeweitet. Montags bis freitags werden dann ein durchgängiger Halbstundentakt zwischen Frankfurt und Assmannshausen und mehr Sitzplätze zwischen Wiesbaden und Frankfurt angeboten. Mit dem Start des RE 19 wird der Stundentakt der RB 10 in Koblenz um eine halbe Stunde versetzt werden, damit ein etwa halbstündlicher Abstand zur RE 19 entsteht.
Unterwegs in modernisierten Zügen
Eingesetzt werden neue Fahrzeuge vom Typ Flirt des Herstellers Stadler, die über Steckdosen im Fahrzeug, akustische und optische Fahrgastinformationssysteme, Hublift sowie mit zusätzlichen Einstiegshilfen, kostenloses WLAN, Klimaanlage sowie großzügige Mehrzweckbereiche für Fahrgäste mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad verfügen. Zudem sind die Züge mit dem neusten Zugsicherungssystem ETCS ausgerüstet.
Hohe Sozialstandards für die Beschäftigten
Um die Attraktivität der ÖPNV-Branche als Arbeitgeber zu erhöhen, sowie verbindliche Sozialstandards und eine faire Entlohnung auch unter wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu sichern, wurde der Ausschreibungsgewinner verpflichtet, seine Beschäftigten und seine Unterauftragnehmer auf Grundlage des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt zu entlohnen. Dies wird durch VIAS auch künftig gewährleistet.