Im Jahr 2024 werden gleichzeitige Bauarbeiten bei Straße und Schiene in Lahnstein zu Einschränkungen im Schienennahverkehr führen. So ist für Sanierungsarbeiten eine ganzjährige Sperrung der Lahnhochbrücke der B 42 geplant, die infolge der Umleitung des Straßenverkehrs durch Lahnstein voraussichtlich verkehrliche Engpässe zur Folge haben wird.
Da auch der Verkehrsträger Schiene Baumaßnahmen zur Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der südlichen rechten Rheinstrecke zwischen Lahnstein und Kaub geplant hat, kommt es während der Baustellenphasen der Deutschen Bahn AG vom
- 05.01.-22.03.2024
- 14.06.-19.07.2024 und
- 02.11.-13.12.2024
auf der Rheingau-Linie RB 10 zwischen Kaub und Koblenz bzw. Neuwied zu Einschränkungen im Fahrplan.
Ab dem 05.01.2024 beginnt die erste Bauphase zunächst mit nächtlichen Sperrungen der Strecke, dementsprechend sind die Auswirkungen auf den Zugverkehr eher gering. Die DB Netz AG ist aufgefordert, während den Zeiträumen immer das Rheingleis für den Zugverkehr frei zu halten, so dass es in den Nachtstunden hoffentlich zu keinen Zugausfällen kommen wird, sondern nur zu Verspätungen.
Ab dem 10.02.2024 bis vsl. zum 22.03.2024 kann die RB 10 dann aufgrund von Eingleisigkeit tagsüber nur im Stundentakt verkehren. Damit entfallen in den Bauzeiträumen die Zwischentakte. Aufgrund des katastrophalen Ausbauzustands der Rechten Rheinstrecke trotz elektronischem Stellwerk hat DB Netz es für notwendig erachtet, die Züge zwischen Kaub, Koblenz und Neuwied mit geänderten Fahrtzeiten verkehren zu lassen. Das dort verkehrende EVU prüft gerade die Vorgaben der DB Netz AG und wird gesondert über genauen Fahrplananpassungen informieren. Der SPNV-Nord hofft übrigens sehr, dass durch die anstehende Generalsanierung der Rechten Rheinstrecke in 2026 diese zahlreichen gravierenden technischen Mängel behoben werden. Im Vorfeld zu dieser Maßnahme wurde die DB Netz AG mehrfach aufgefordert „Bauweichen“ zu installieren, damit der eingleisige Abschnitt deutlich verkürzt werden kann und die Auswirkungen auf den Zugverkehr minimiert werden bzw. die Bauarbeiten außerhalb des Zeitraums des SPNV zu legen. DB Netz hat all dies nicht umsetzen können.
Der SPNV-Nord ist sehr verärgert, dass die abgestimmte und im sogenannten Netzfahrplan vereinbarte Verlängerung der RB 81 nach Oberlahnstein nun durch den Baufahrplan einkassiert wurde. Da weiß bei DB Netz der eine Bereich nicht, was der andere abgestimmt hat. Die Leidtragenden sind mal wieder die Fahrgäste.
So muss die ab dem 10.02.2024 bereits bestellte und zugesagte Verlängerung der aus Trier kommenden Linie RB 81 über Koblenz hinaus bis nach Oberlahnstein auch bis zum 22.03.2024 entfallen.
Was immer sich man bei DB Netz gedacht haben mag, die Krone wird dem ganzen Chaos aufgesetzt, indem kurzfristig auch die Linien aus dem Lahntal ab dem 10.02.24 bis zum 22.03.2024 in einen Teilausfall gehen sollen (RE 25 Koblenz-Limburg, RB 23 Koblenz-Bad Ems).
In den Zeiträumen außerhalb der genannten Schienen-Baustellenphasen wird auf der südlichen rechten Rheinstrecke der reguläre Fahrplan inklusive der Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt angeboten.
Ob bei den beiden anderen mehrwöchigen Schienen-Sperrungen in 2024 die DB Netz Ihre Zusage einhalten kann, ist noch offen.
Da die DB Netz die Fahrgäste nicht über das angestellte Chaos informiert, übernimmt der SPNV-Nord die Information an die Fahrgäste zu den anstehenden Änderungen auf der südlichen rechten Rheinstrecke. Die genauen abweichenden Fahrpläne während der Bauphasen sind noch in Bearbeitung und sollen im Verlauf des Januars vor Baubeginn veröffentlicht werden. Die Fahrgäste werden gebeten, die digitalen Auskunftssysteme zu nutzen und sich vor ihrer Fahrt über ihre Verbindung zu informieren.